Gästemeldung bei der Polizei für Vermieter aus dem Ausland: Alloggiati Web und Turist@t auf Sizilien
Wer ein Ferienhaus auf Sizilien vermietet, meldet jeden Gast binnen 24 Stunden nach der Ankunft über Alloggiati Web an die Questura, auch mit Wohnsitz im Ausland. Die Zugangsdaten gibt die Questura aus, Turist@t kommt dazu. Hier steht, wer wie meldet und was ohne SPID geht.
Von Oskar Golde Rechtsstand: November 2026 Zuletzt geprüft:
Wer ein Ferienhaus auf Sizilien vermietet, muss jeden Gast binnen 24 Stunden nach der Ankunft über Alloggiati Web an die Questura melden. Dauert der Aufenthalt weniger als 24 Stunden, geht die Meldung bei der Ankunft hinaus. Das gilt auch, wenn Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnen 135. Die Zugangsdaten für Alloggiati Web gibt die Questura der Provinz aus, in der das Haus liegt 36. Von SPID oder CIE ist dafür auf den Portalseiten keine Rede 7. Auf Sizilien kommt die statistische Meldung über Turist@t hinzu 4.
Die Pflicht nach Art. 109 TULPS gilt auch mit Wohnsitz im Ausland
Art. 109 Abs. 1 R.D. 773/1931 (TULPS) nennt ausdrücklich die „proprietari o gestori di case e di appartamenti per vacanze“, also Eigentümer oder Betreiber von Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Sie dürfen nur Personen beherbergen, die einen Ausweis oder ein anderes Dokument zum Nachweis der Identität vorlegen. Gäste aus Staaten außerhalb der EU können sich mit dem Reisepass ausweisen (Abs. 2). Abs. 3 verlangt, die Personalien der Gäste der Questura mitzuteilen 1. Art. 19-bis D.L. 113/2018 stellt klar, dass das auch für Vermieter gilt, die Immobilien auf weniger als 30 Tage vermieten 16. Die übliche Ferienvermietung auf Sizilien fällt also darunter, ob es um eine Wohnung in Cefalù geht oder um ein Landhaus bei Noto.
Der Wohnsitz des Vermieters kommt im Wortlaut von Art. 109 und im Ministerialdekret vom 7. Januar 2013 nicht vor 13. Die Frist läuft ab dem Moment, in dem die Gäste in Ihrem Haus auf Sizilien ankommen, gleich ob Sie gerade in Stuttgart oder in Palermo sind.
Gemeldet werden Ankunftsdatum, Aufenthaltsdauer, Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie Art, Nummer und Ausstellungsort des Ausweises. Für Familien und geführte Gruppen genügt nach dem technischen Anhang des Dekrets ein Familienmitglied beziehungsweise der Gruppenleiter, der die übrigen Personen mit weniger Angaben aufführt 3. Das Dekret wurde durch ein Dekret vom 16. September 2021 geändert 6.
Die Frist: 24 Stunden, bei kurzen Aufenthalten bei der Ankunft
Art. 109 Abs. 3 nennt „entro le ventiquattro ore successive all'arrivo“, also 24 Stunden nach der Ankunft 1. Für Aufenthalte unter 24 Stunden verlangt Art. 1 des Dekrets von 2013 die Meldung „comunque all'arrivo stesso“, also spätestens bei der Ankunft 3. Das Portal sagt dasselbe auf seiner Startseite 5.
Eine Frist von sechs Stunden hat Art. 5 D.L. 53/2019 für Aufenthalte bis zu 24 Stunden vorgesehen. Sie tritt aber erst am neunzigsten Tag nach der Veröffentlichung eines weiteren Ministerialdekrets in der Gazzetta Ufficiale in Kraft (Art. 5 Abs. 1-bis und 1-ter) 2. Der Wortlaut von Art. 109 auf Normattiva, Stand 2. November 2026, enthält die sechs Stunden nicht 1. Für ein Ferienhaus auf Sizilien gelten damit 24 Stunden nach der Ankunft, bei Gästen unter 24 Stunden die Meldung bei der Ankunft.
Zugang zu Alloggiati Web ohne Wohnsitz in Italien
Die Zugangsdaten gibt die Questura aus. Das Portal verweist dafür auf die „Questura competente per territorio“ 6. Nach dem Dekret von 2013 stellt der Betreiber den Antrag („specifica domanda“) bei der Questura der Provinz, in der die Unterkunft liegt 3. Für ein Haus auf Sizilien ist das die Questura der jeweiligen Provinz, etwa Palermo, Catania oder Siracusa. Die Kontakte der Questure stehen im Portal unter „Contatti“ 6.
Der Zugang läuft mit Zugangscodes: Benutzername, Passwort und eine „Scheda dei Codici“, die vor der ersten Anmeldung heruntergeladen wird 7. Das D.M. vom 7.1.2013 verlangt keinen Wohnsitz in Italien. Welche Unterlagen die Questura von einem Eigentümer mit Wohnsitz im Ausland verlangt, regelt es nicht. Fragen Sie das vor der Antragstellung bei der Questura nach. Ist das Passwort verloren, bietet das Portal eine Wiederherstellung an, alternativ setzt die Questura es zurück 6.
Beim CIN ist der Weg für Ausländer ohne SPID und CIE ein eigener, beschrieben in CIN beantragen für das Ferienhaus auf Sizilien: Schritt für Schritt, mit und ohne SPID.
Wenn Sie nicht vor Ort sind: eine Person beauftragen
Die Pflicht trifft nach Art. 109 Abs. 1 die Eigentümer oder Betreiber 1. Die Meldung selbst ist eine Eingabe in einem Webportal. Das D.M. vom 7.1.2013 beschreibt ein internetbasiertes System 3. Sie können also auch aus dem Ausland melden, sobald Sie Zugangsdaten haben und die Gästedaten rechtzeitig vorliegen.
Wer lieber eine Person auf Sizilien einbindet, findet im technischen Anhang des Dekrets den Hinweis, dass Betreiber „o i loro incaricati“ die Daten übermitteln, also auch deren Beauftragte 3. Das D.M. vom 7.1.2013 regelt nicht, ob die Questura Zugangsdaten auch auf den Namen der beauftragten Person ausstellt, ob diese die des Vermieters verwendet und ob die Verantwortung mit der Beauftragung wechselt. Klären Sie das mit der Questura, bevor die ersten Gäste kommen, und planen Sie so, dass die Pflicht bei Ihnen als Vermieter bleibt. Legen Sie drei Dinge fest:
- wer bei der Ankunft die Ausweise der Gäste einsieht und die Daten aufnimmt,
- wer sie binnen 24 Stunden in Alloggiati Web eingibt und die Quittung herunterlädt,
- wer einspringt, wenn diese Person ausfällt.
Die Quittung („ricevuta“) steht 30 Tage zum Download bereit und ist fünf Jahre digital aufzubewahren 6.
Gästedaten bei Buchungen über Terra Mia Immobiliare
Bei Buchungen über Terra Mia Immobiliare trägt der Gast die Daten aller Mitreisenden vorab online ein und wird 7 Tage vor der Anreise daran erinnert. In Ihrem Vermieterbereich liegen die Daten als fertige Datei für die Meldung bereit. Die Meldung an die Questura gibt der Vermieter ab. Terra Mia Immobiliare gibt keine Rechtsberatung.
Auf Sizilien zusätzlich: Turist@t
Auf Sizilien gehen die Gästedaten zusätzlich an das Meldesystem Turist@t der Region. Es dient der Statistik für ISTAT. Nach Art. 4 D.A. 1783/2022 melden Betreiber täglich Ankünfte und Anwesenheiten „ai fini Istat“ 4. Art. 5 Buchst. b verlangt die Meldung binnen 24 Stunden nach der Ankunft und nach der Abreise. Art. 5 Buchst. c schreibt sie auch für Tage ohne Gäste, ohne Ankünfte oder ohne Abreisen vor und für Zeiten vorübergehender Schließung 4. Die Meldung an Alloggiati Web steht daneben in Art. 5 Buchst. a 4.
Den Zugang beantragen Sie online auf osservatorioturistico.regione.sicilia.it. Das System erzeugt ein PDF mit dem Antrag. Sie drucken und unterschreiben es und laden es mit einer Kopie Ihres Ausweises und den weiteren verlangten Unterlagen hoch. Danach kommt per E-Mail ein Aktivierungslink, anschließend der Benutzername 9. Auch hier nennen die Seiten kein SPID 10. Mit den Zugangsdaten erhält die Unterkunft nach Art. 6 D.A. 1783/2022 den regionalen Code CIR 4. Wie CIR und CIN zusammenhängen, beschreibt CIR und CIN auf Sizilien: Reihenfolge, Turist@t und Bußgelder beim Ferienhaus. Nach den FAQ des Portals kann Turist@t außerdem die Datei für Alloggiati Web erzeugen 9.
Die Pflicht steht auch im Regionalgesetz: Art. 12 Abs. 1 bis 3 L.R. 6/2025 verlangt von Betreibern und von Personen, die „la locazione per finalità turistiche“ ausüben, die tägliche Übermittlung über Turist@t, „obbligatoria anche in assenza di movimento“ 11. Wer im Kalenderjahr mehr als dreimal die Meldung unterlässt oder sie ganz oder teilweise leer übermittelt, zahlt nach Art. 38 Abs. 2 „da euro 100,00 ad euro 600,00 per ogni omissione“, also 100 bis 600 Euro für jede Unterlassung. Abs. 3 stellt ausdrücklich auch Vermieter gleich, die nicht unternehmerisch vermieten 11. Das Bußgeld von 500 bis 5.000 Euro in Art. 9 D.A. 1783/2022 betrifft dagegen nur Art. 7 und 8, also den CIR in Anzeigen und die Frist zur Anpassung 4. Die Kurtaxe ist eine eigene Pflicht, beschrieben in Kurtaxe auf Sizilien: Wer sie schuldet und was Palermo, Catania, Siracusa und Taormina verlangen.
Was bei einer versäumten Meldung droht
Art. 109 nennt selbst keine Strafe. Nach dem Merkblatt der Questura di Lecco zu Verstößen und Sanktionen gilt für einen Verstoß gegen Art. 109 die Auffangvorschrift des Art. 17 Abs. 1 TULPS 8. Sie lautet: „arresto fino a tre mesi“ oder „ammenda fino a lire quattrocentomila“, also Haft bis zu drei Monaten oder eine Geldstrafe bis 400.000 Lire 1. Umgerechnet sind das 206,58 Euro; das Merkblatt nennt gerundet 206 Euro 8. Art. 17-bis, der Verwaltungsbußgelder für bestimmte andere Artikel regelt, nennt Art. 109 nicht 1. Das Merkblatt stuft die Sanktion als strafrechtlich ein, nicht als Verwaltungsbußgeld, und führt das auf die Neufassung durch L. 135/2001 zurück 8. Das gilt für ein Ferienhaus auf Sizilien wie im übrigen Italien.
Wie die Pflichten zusammenpassen
| Alloggiati Web | Turist@t | |
|---|---|---|
| Zweck | Personalien der Gäste an die Polizei | Statistik für ISTAT |
| Empfänger | Questura (Polizia di Stato) | Region Sizilien |
| Rechtsgrundlage | Art. 109 TULPS, DM 7.1.2013 | Art. 4 und 5 D.A. 1783/2022, Art. 12 L.R. 6/2025 |
| Zugang | Antrag bei der Questura der Provinz, Zugangscodes | Online-Antrag mit unterschriebenem PDF bei der Region |
| Frist | 24 Stunden nach Ankunft, bei Aufenthalt unter 24 Stunden bei Ankunft | 24 Stunden nach Ankunft und nach Abreise, täglich auch ohne Gäste |
| Sanktion | Art. 17 TULPS: Haft bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis 206,58 € | Art. 38 Abs. 2 und 3 L.R. 6/2025: 100 bis 600 € je Unterlassung, wenn die Meldung mehr als dreimal im Jahr fehlt |
CIN und CIR sind eigene Pflichten. CIN für Ferienhäuser in Italien: wer ihn braucht, wo er stehen muss und was auf Sizilien hinzukommt gibt den Überblick über alle Pflichten rund um den CIN. Die steuerliche Seite der Vermietung auf Sizilien behandelt Steuern für Vermieter auf Sizilien: Ferienhaus-Einnahmen in Italien versteuern, die Pauschalsteuer Cedolare secca 2026 auf Sizilien: 21 % oder 26 %, höchstens zwei Wohnungen. Was sich auf Sizilien 2025 und 2026 geändert hat, fasst Ferienvermietung auf Sizilien: was sich 2025 und 2026 geändert hat, in zeitlicher Reihenfolge zusammen.
Nächster Schritt
Rufen Sie die Questura der Provinz an, in der Ihr Haus auf Sizilien liegt. Die Kontakte stehen im Portal Alloggiati Web unter „Contatti“ 6. Fragen Sie, welche Unterlagen sie für die Zugangsdaten von einem Eigentümer mit Wohnsitz im Ausland verlangt, und beantragen Sie parallel das Konto bei Turist@t. Dieser Ratgeber fasst die Rechtslage vom 2.11.2026 allgemein zusammen und ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Questura und an einen avvocato in Italien.
Häufige Fragen
Muss ich meine Gäste melden, wenn ich in Deutschland wohne?
Ja. Art. 109 Abs. 1 TULPS nennt Eigentümer und Betreiber von Ferienhäusern ausdrücklich, und Art. 19-bis D.L. 113/2018 erstreckt die Pflicht auf Vermietungen unter 30 Tagen. Die Daten gehen binnen 24 Stunden nach der Ankunft über Alloggiati Web an die Questura. Ein Wohnsitz in Deutschland ändert daran nichts. Sie müssen aber regeln, wer die Meldung rechtzeitig abgibt.
Wie bekomme ich ohne Wohnsitz in Italien und ohne SPID Zugang zu Alloggiati Web?
Sie beantragen die Zugangsdaten bei der Questura der Provinz, in der das Haus auf Sizilien liegt. Der Zugang läuft mit Benutzername, Passwort und einer Scheda dei Codici, nicht mit SPID. Welche Unterlagen die Questura von Eigentümern mit Wohnsitz im Ausland verlangt, regelt das D.M. vom 7.1.2013 nicht. Fragen Sie vorab bei der Questura nach.
Darf eine Person vor Ort die Meldung für mich abgeben?
Der technische Anhang zum Ministerialdekret vom 7. Januar 2013 spricht von Betreibern „o i loro incaricati“, also von deren Beauftragten. Ob die Questura Zugangsdaten auf den Namen der beauftragten Person ausstellt und ob die Verantwortung mit der Beauftragung wechselt, regelt das D.M. vom 7.1.2013 nicht. Klären Sie das vorab mit der Questura. Planen Sie so, dass die Pflicht bei Ihnen als Vermieter bleibt.
Gilt für sehr kurze Aufenthalte eine kürzere Meldefrist?
Bei Aufenthalten unter 24 Stunden gehen die Daten bei der Ankunft hinaus (Art. 1 Ministerialdekret vom 7. Januar 2013, ebenso die Startseite des Portals). Die sechs Stunden aus Art. 5 D.L. 53/2019 treten erst 90 Tage nach der Veröffentlichung eines weiteren Ministerialdekrets in Kraft. Im Wortlaut von Art. 109 TULPS, Stand 2. November 2026, stehen sie nicht.
Was droht, wenn ich die Meldung bei Alloggiati Web versäume?
Das Merkblatt der Questura di Lecco nennt für Verstöße gegen Art. 109 den Art. 17 Abs. 1 TULPS: Haft bis zu drei Monaten oder eine Geldstrafe bis 400.000 Lire, umgerechnet 206,58 Euro. Das Merkblatt stuft das als strafrechtliche Sanktion ein, nicht als Verwaltungsbußgeld. Das gilt für ein Ferienhaus auf Sizilien wie im übrigen Italien.
Reicht auf Sizilien die Meldung an Alloggiati Web?
Nein. Nach Art. 5 D.A. 1783/2022 meldet der Betreiber daneben täglich an das regionale System Turist@t, binnen 24 Stunden nach der Ankunft und nach der Abreise, auch an Tagen ohne Gäste. Fehlt die Meldung im Kalenderjahr mehr als dreimal, drohen nach Art. 38 Abs. 2 und 3 L.R. 6/2025 100 bis 600 Euro für jede Unterlassung, auch bei nicht unternehmerischer Vermietung. Das Bußgeld von 500 bis 5.000 Euro in Art. 9 D.A. 1783/2022 betrifft nur den CIR in Anzeigen und die Frist zur Anpassung.
Quellen
- 1 R.D. 18.06.1931 n. 773 (TULPS), artt. 109, 17 e 17-bis (Normattiva, vigente al 02.11.2026) www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:regio.decreto:1931-06-18;773!vig=2026-11-02
- 2 D.L. 14.06.2019 n. 53, art. 5 (Normattiva) www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:decreto.legge:2019-06-14;53!vig=2026-11-02
- 3 Decreto Ministero dell'Interno 07.01.2013, GU n. 14 del 17.01.2013 (testo originario, nel portale Alloggiati Web) alloggiatiweb.poliziadistato.it/PortaleAlloggiati/Download/Normativa/2013_DM.pdf
- 4 D.A. n. 1783 del 27.07.2022, Regione Siciliana: Codice Identificativo Regionale (CIR) e Turist@t www.comune.terrasini.pa.it/wp-content/uploads/2024/05/D.A.-n.-1783-del-27.07.2022_firmato_.pdf
- 5 Polizia di Stato, Servizio Alloggiati Web: pagina iniziale alloggiatiweb.poliziadistato.it/PortaleAlloggiati/
- 6 Polizia di Stato, Servizio Alloggiati Web: F.A.Q. alloggiatiweb.poliziadistato.it/PortaleAlloggiati/FAQ.aspx?cc=IT
- 7 Polizia di Stato, Servizio Alloggiati Web: accesso con codici alloggiatiweb.poliziadistato.it/PortaleAlloggiati/Accesso.aspx?cc=IT
- 8 Questura di Lecco, Ufficio Alloggiati Web: Violazioni e sanzioni (art. 17 TULPS) questure.poliziadistato.it/statics/35/violazioni-e-sanzioni.pdf
- 9 Regione Siciliana, Osservatorio Turistico (Turist@t): Informazioni utili osservatorioturistico.regione.sicilia.it/public/info
- 10 Regione Siciliana, Osservatorio Turistico (Turist@t): Richiedi account osservatorioturistico.regione.sicilia.it/public/account/request
- 11 L.R. Sicilia 25.02.2025 n. 6, artt. 12 e 38 (ARS) w3.ars.sicilia.it/lex/L_2025_006.htm