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CIN-Pflicht und Bußgelder für Ferienhäuser in Italien und die Folgen eines Verstoßes auf Sizilien

Wer ohne CIN vermietet, riskiert 800 bis 8.000 €. Fehlt der CIN in der Anzeige, sind es 500 bis 5.000 € je Einheit und die Anzeige wird entfernt. Fehlende Gas-/CO-Melder oder Feuerlöscher kosten 600 bis 6.000 € je Verstoß. Auf Sizilien gilt für das fehlende Schild eine eigene Spanne.

Von Oskar Golde Rechtsstand: November 2026 Zuletzt geprüft:

Was droht, wenn der CIN fehlt

Wer eine Unterkunft ohne CIN vermietet, riskiert ein Bußgeld von 800 bis 8.000 €, bemessen nach der Größe der Unterkunft (Art. 13-ter Abs. 9 Satz 1 D.L. 145/2023) 1. Dasselbe Gesetz regelt drei weitere Verstöße, alle in Abs. 9. Auf Sizilien ersetzt das Regionalrecht die staatliche Spanne nur für einen einzigen Fall, das fehlende Schild am Gebäude. Kontrolle und Bußgeld liegen bei der Gemeinde. Wie Sie den CIN erhalten, steht in CIN beantragen für das Ferienhaus auf Sizilien: Schritt für Schritt, mit und ohne SPID, was er ist und wer ihn braucht in CIN für Ferienhäuser in Italien: wer ihn braucht, wo er stehen muss und was auf Sizilien hinzukommt.

Die Bußgelder im Überblick

VerstoßPflichtBußgeld nach Abs. 9
Vermietung ohne CINAbs. 1 bis 3Satz 1: 800 bis 8.000 €, je nach Größe der Unterkunft
CIN außen am Gebäude oder in einer Anzeige nicht angegebenAbs. 6Satz 2: 500 bis 5.000 € je Einheit, je nach Größe, und sofortige Entfernung der fehlerhaften Anzeige
Gas-/CO-Melder oder tragbare Feuerlöscher fehlenAbs. 7 Satz 2Satz 3: 600 bis 6.000 € je festgestelltem Verstoß
Unternehmerische Vermietung ohne SCIAAbs. 8Satz 4: 2.000 bis 10.000 €, je nach Größe

Bei unternehmerischer Vermietung verlangt Abs. 7 Satz 1 außerdem die vorgeschriebene Anlagensicherheit. Dafür gelten die Sanktionen des anwendbaren staatlichen oder regionalen Rechts 1.

Sizilien: was die Regionalnorm ersetzt und was nicht

Nach Art. 13-ter Abs. 10 gelten die Bußgelder des Abs. 9 nicht, wenn ein Regionalgesetz denselben Sachverhalt ahndet 1. Art. 38 Abs. 5 L.R. 6/2025 stellt für Sizilien einen einzigen Sachverhalt unter Strafe: Der CIN fehlt im Schild oder außen am Gebäude. Das kostet 500 bis 2.500 €, bei Wiederholung binnen zwei Jahren das Doppelte (Abs. 9) 2. Die Norm nennt weder Anzeigen noch Websites noch Vermittler und Portale 2.

Daraus folgt für Sizilien:

  • Fehlt der CIN am Gebäude, gilt die regionale Spanne von 500 bis 2.500 €.
  • Fehlt er in einer Anzeige, bleibt es bei der staatlichen Spanne von 500 bis 5.000 € je Einheit, und die Anzeige wird entfernt.
  • Wer ganz ohne CIN vermietet, zahlt nach der staatlichen Spanne von 800 bis 8.000 €. Einen Tatbestand „ohne CIN“ kennt das Regionalrecht nicht.
  • Für Vermittler und Portale gilt nur die staatliche Regel. Art. 38 Abs. 5 richtet sich an Inhaber, Betreiber und gesetzliche Vertreter der Unterkunft 2.

Auch der regionale CIR hat sein eigenes Bußgeld. Er muss nach Art. 7 D.A. 1783/2022 in allen Anzeigen stehen. Verstöße kosten nach Art. 9 500 bis 5.000 €, bei Wiederholung das Doppelte 3. Dieses Bußgeld kommt zu dem für den CIN hinzu, denn es betrifft einen anderen Code. Wie die Gemeinden „denselben Sachverhalt“ im Einzelfall auslegen, ist nicht entschieden. Rechnen Sie im Zweifel mit der höheren Spanne.

Wer kontrolliert

Nach Art. 13-ter Abs. 11 sind Kontrolle und Bußgeld Sache der Gemeinde, die über die Polizia locale nach dem Verfahren der L. 689/1981 vorgeht. Die Ergebnisse gehen auch an die Agenzia delle Entrate 1. Zuständig ist also die Gemeinde, in der Ihr Ferienhaus liegt, nicht das Ministerium.

Gas- und CO-Melder, Feuerlöscher: Pflicht ohne gesetzliche Ausnahme

Art. 13-ter Abs. 7 Satz 2 gilt „in ogni caso, tutte le unità“: In jeder Einheit müssen funktionierende Gas- und Kohlenmonoxidmelder und tragbare Feuerlöscher vorhanden sein. Die Geräte müssen sichtbar und erreichbar sein, vor allem in der Nähe von Küche und Wärmequellen. Vorgeschrieben ist ein Feuerlöscher je 200 m² Fläche oder angefangenem Teil davon, mindestens einer je Etage 1. Fehlt etwas, kostet das 600 bis 6.000 € je festgestelltem Verstoß 1.

Das Gesetz sieht keine Ausnahme vor. Rauchmelder schreibt Art. 13-ter nicht vor. Sie sind trotzdem empfehlenswert, rechtlich vorgeschrieben sind sie nicht.

Die Ausnahme in den FAQ des Ministeriums und ihre Grenzen

Das Gesetz kennt bei den Meldern keine Ausnahme. Das Ministerium sieht in seinen FAQ eine vor. Nach FAQ 4.3, wie Ufficio Commercio sie in der Fassung vom 16.01.2026 wiedergibt, sind Vermieter von der Pflicht zu Gas- und CO-Meldern befreit, wenn die Einheit keine Gasanlage hat und ein unkontrollierter Austritt von Brenngas oder die Bildung von Kohlenmonoxid mit Sicherheit ausgeschlossen ist 5. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein.

Praktisch bleibt damit nur ein Haus, das ganz elektrisch betrieben wird: Elektro- oder Induktionsherd, Wärmepumpe oder Klimaanlage, kein Kamin, kein Holz- oder Pelletofen, keine Ölheizung. Kohlenmonoxid entsteht bei jeder Verbrennung. Eine Gasflasche am Herd zählt als Gasanlage.

Die Grenzen dieser Ausnahme:

  • Sie steht in einer FAQ, nicht im Gesetz. FAQ sind nach der Rechtsprechung des Consiglio di Stato keine Rechtsquelle und nicht verbindlich, sie orientieren aber das Verhalten der Betroffenen 6.
  • Die Gemeinde, die das Bußgeld verhängt, ist an die FAQ nicht gebunden, und Gerichte sind es auch nicht.
  • Ob sich ein Vermieter im Bußgeldverfahren mit Erfolg auf die FAQ berufen kann, ist nicht entschieden. Ein Argument des Vertrauens ist möglich, ein sicherer Schutz ist es nicht.

Der sichere Weg ist deshalb die Ausstattung, denn ein fehlendes Gerät kann 600 bis 6.000 € kosten.

Die Frist zum 30. Dezember 2026

Auf Sizilien kann der CIN auch wieder verloren gehen. Nach Art. 4 D.A. 1920/2026 muss, wer die Meldung nach Allegato B bis zum 30.06.2026 eingereicht hat und noch technische Unterlagen schuldet, diese „entro e non oltre il 30 dicembre 2026“ nachreichen. Sonst drohen die Schließung der Unterkunft und der Widerruf von CIR und CIN 4. Wer die Frist verpasst, riskiert beide Codes und damit die Vermietung. Klären Sie früh, welche Unterlagen noch fehlen.

Was Sie jetzt tun

  • Prüfen Sie, ob Ihre Anzeige und Ihr Gebäude CIN und CIR zeigen.
  • Prüfen Sie, ob Gas- und CO-Melder und Feuerlöscher in jeder Einheit vorhanden sind.
  • Prüfen Sie, ob Sie technische Unterlagen nach D.A. 1920/2026 schulden.

Bei Terra Mia Immobiliare tragen Sie CIN und CIR im Schritt „Eckdaten“ des Vermieterbereichs ein. Auf der Inseratsseite erscheinen sie unter der Beschreibung. Das Inserat ist kostenlos, eine Provision von 16 % zuzüglich Umsatzsteuer fällt nur an, wenn eine Buchung zustande kommt. Wie Sie die Anzeige aufbauen, zeigt Exposé fürs Ferienhaus auf Sizilien: Fotos, Beschreibung, Preise, CIN und CIR.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich mein Ferienhaus ohne CIN vermiete?

Nach Art. 13-ter Abs. 9 D.L. 145/2023 drohen 800 bis 8.000 €, je nach Größe der Unterkunft. Kontrolle und Bußgeld liegen bei der Gemeinde, die über die Polizia locale vorgeht. Auf Sizilien kann außerdem der Widerruf von CIR und CIN drohen, wenn geschuldete technische Unterlagen nicht bis 30.12.2026 vorliegen.

Was kostet es, wenn der CIN in der Anzeige fehlt?

500 bis 5.000 € je Einheit, und die fehlerhafte Anzeige wird sofort entfernt (Art. 13-ter Abs. 9 Satz 2). Das gilt auch auf Sizilien, denn das Regionalrecht ahndet nur das fehlende Schild am Gebäude, mit 500 bis 2.500 €. Für Vermittler und Portale gilt nur die staatliche Regel.

Brauche ich Gas- und CO-Melder, wenn mein Haus keinen Gasanschluss hat?

Das Gesetz kennt keine Ausnahme. Das Ministerium nennt in seiner FAQ 4.3 eine, aber nur ohne Gasanlage und bei sicher ausgeschlossenem Gas- oder CO-Austritt. Die FAQ ist keine Rechtsnorm und bindet Gemeinde und Gerichte nicht. Der sichere Weg ist die Ausstattung.

Brauche ich Rauchmelder in meinem Ferienhaus auf Sizilien?

Gesetzlich nicht, Art. 13-ter nennt sie nicht. Vorgeschrieben sind Gas- und CO-Melder sowie tragbare Feuerlöscher. Rauchmelder sind als zusätzliche Ausstattung trotzdem empfehlenswert.

Wie viele Feuerlöscher braucht eine Ferienwohnung?

Einen je 200 m² Fläche oder angefangenem Teil davon, mindestens einen je Etage. Die Geräte müssen sichtbar und erreichbar sein, vor allem in der Nähe von Küche und Wärmequellen. Fehlt ein Feuerlöscher, drohen 600 bis 6.000 € je festgestelltem Verstoß.

Wer verhängt das Bußgeld?

Die Gemeinde, in der das Ferienhaus liegt. Sie kontrolliert über die Polizia locale nach dem Verfahren der L. 689/1981 (Art. 13-ter Abs. 11). Die Ergebnisse gehen auch an die Agenzia delle Entrate. Das Tourismusministerium verhängt keine Bußgelder.

Quellen

  1. 1 Art. 13-ter D.L. 18.10.2023 n. 145 (Normattiva) www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:decreto.legge:2023-10-18;145~art13ter
  2. 2 L.R. Sicilia 25.02.2025 n. 6, art. 38 (ARS) w3.ars.sicilia.it/lex/L_2025_006.htm
  3. 3 D.A. n. 1783 del 27.07.2022, Regione Siciliana: Codice Identificativo Regionale (CIR) www.comune.terrasini.pa.it/wp-content/uploads/2024/05/D.A.-n.-1783-del-27.07.2022_firmato_.pdf
  4. 4 D.A. n. 1920 del 24.06.2026, Regione Siciliana www.regione.sicilia.it/system/files/2026-06/D.%20A.%20n.%201920%20del%2024.06.2026__signed%28firmato%29.pdf
  5. 5 Ministero del Turismo, FAQ BDSR e CIN (FAQ 4.3, aggiornate al 16.01.2026), nella versione riportata da Ufficio Commercio www.ufficiocommercio.it/locazioni-turistiche-e-cin-il-ministero-aggiorna-le-faq/
  6. 6 Consiglio di Stato, Sez. IV, 30.08.2023 n. 8065: le FAQ non vincolano ma orientano (Le Autonomie) leautonomie.it/faq-per-il-consiglio-di-stato-non-vincolano-ma-orientano/

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