Wettbewerbsfähige und faire Preise für Ihre Ferienunterkunft
Die richtige Preisstrategie entscheidet über Auslastung und Ertrag. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie Provision und Rabatte korrekt einkalkulieren, saisonale Schwankungen berücksichtigen und welche Steuern bei der Ferienvermietung in Italien anfallen. Nutzen Sie den Mietpreisrechner auf dieser Seite, um Ihren Gästepreis sofort zu ermitteln.
Mietpreisrechner
Berechnen Sie in Sekunden, was Ihre Gäste zahlen – inklusive Provision oder nach Abzug eines Rabatts.
Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Wie berechnet man Mietpreise mit Provision oder Rabatt?
Rechnen Sie Provision und Umsatzsteuer auf den Betrag auf, den Sie erhalten möchten, und ziehen Sie Rabatte von Ihrem regulären Preis ab. Den Preis, den der Gast zahlt, ermitteln Sie sofort mit dem Mietpreisrechner auf dieser Seite.
Provision einrechnen
Die Provision beträgt 16 % des Preises, den der Gast zahlt, zuzüglich Umsatzsteuer (Vermittlungs-AGB § 6, gültig ab 15. Oktober 2026). Ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind das mit 22 % IVA zusammen 19,52 %. Möchten Sie 100 € pro Nacht erhalten, setzen Sie den Preis auf rund 124,25 €: Davon gehen 19,88 € Provision und 4,37 € IVA ab, und es bleiben 100 €.
Rabatte gewähren
Rabatte steigern die Buchungsrate in nachfragearmen Zeiten. Ein Wochenrabatt von 10 % auf sieben Nächte zu je 100 € ergibt 630 € statt 700 €.
So nutzen Sie den Rechner
- Grundpreis eingeben – bei der Provision den Betrag, den Sie erhalten möchten, beim Rabatt Ihren regulären Preis.
- Provision (+) oder Rabatt (−) wählen.
- Prozentsatz eingeben und bei der Provision die Umsatzsteuer wählen.
- Ergebnis ablesen: den Preis, den Ihre Gäste zahlen, sowie die Differenz (Δ).
Berücksichtigen Sie außerdem saisonale Schwankungen sowie Frühbucher- und Last-Minute-Angebote, damit Ihre Preise wettbewerbsfähig bleiben.
Welche Steuern zahle ich als Vermieter in Italien?
Die folgenden Pflichten gelten für Ferienunterkünfte in Italien; vermieten Sie in einem anderen Land, gelten dort die jeweiligen nationalen Regeln. In Italien zahlen Sie als Vermieter vor allem Einkommensteuer auf Ihre Mieteinnahmen; hinzu kommen Kurtaxe, Meldepflichten und gegebenenfalls Umsatzsteuer. Die wichtigsten Pflichten im Überblick:
1. Einkommensteuer (Imposta sul Reddito)
Alle Mieteinnahmen müssen in Italien versteuert werden. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Reguläre Besteuerung (IRPEF): Betriebsausgaben wie Wartung, Verwaltung und Werbung sind absetzbar.
- Cedolare Secca – Pauschalsteuer auf die Bruttomieteinnahmen. Seit 2024 gelten differenzierte Sätze:
- 21 % für langfristige Mietverträge oder die kurzfristige Vermietung einer einzigen Immobilie.
- 26 % für die zweite bis vierte kurzfristig vermietete Immobilie (unter 30 Tagen).
- Ab der fünften Immobilie gilt die Tätigkeit als gewerblich und unterliegt der regulären Besteuerung mit Partita IVA.
2. Kurtaxe (Tassa di soggiorno)
Fast alle italienischen Gemeinden erheben eine Kurtaxe pro Gast und Nacht. Sie ziehen diese ein und führen sie an die Gemeinde ab; Höhe und Ausnahmen (etwa für Kinder) variieren je nach Kommune.
3. Gästemeldung bei der Polizei (Questura)
Alle Gäste sind innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft über das Portal Alloggiati Web zu melden. Dafür ist eine vorherige Registrierung bei der örtlichen Questura nötig.
4. Kommunale Registrierung und CIN
Die Vermietung ist häufig bei der Gemeinde anzumelden. Zudem benötigen Sie meist einen nationalen Identifikationscode – mehr dazu unter Nationaler Identifikationscode (CIN).
5. Umsatzsteuer (IVA)
Ohne gewerbliche Zusatzleistungen (z. B. Frühstück oder tägliche Reinigung) besteht in der Regel keine IVA-Pflicht. Solche Leistungen können sie jedoch auslösen.
6. Steuererklärung in Italien
Auch als Nichtansässiger benötigen Sie eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale) und reichen gegebenenfalls jährlich eine Steuererklärung ein (Modello Redditi). Ein örtlicher Steuerberater (commercialista) unterstützt Sie dabei.
Hinweis: Die Vorgaben können je nach Land und Gemeinde variieren. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten vor Ort wird empfohlen.
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